Familienrecht


Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen als geprüfte Anwältin für Familienrecht zur Verfügung. Der Titel eines Fachanwalts / einer Fachanwältin für Familienrecht ist ein herausragendes Qualitätssiegel, denn um diesen Titel zu erreichen, muss eine Vielzahl außergerichtlicher und gerichtlicher Fälle im Familienrecht erfolgreich absolviert werden. Darüber hinaus wird das theoretische Fachwissen durch die Rechtsanwaltskammer geprüft, und man ist als Fachanwalt dazu verpflichtet, sich jährlich fortzubilden sowie diese Fortbildung nachzuweisen. Hierdurch wird Ihnen garantiert, dass ich als Fachanwältin für Familienrecht mein Wissen immer auf dem neuesten Stand halte. Dieses Wissen sollten Sie nutzen!